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ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie dieses Programm verwenden. Durch Akzeptieren der Lizenz erklären Sie sich damit einverstanden, „Benutzer“ oder „Lizenznehmer“ zu werden, und Sie erkennen ausdrücklich alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung an. Falls Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie das Programm nicht installieren. Durch die Verwendung des Programms erkennen Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung an.

Diese Lizenzvereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und PANDA SECURITY S.L. (im Folgenden: „PANDA“) im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar. In gleicher Weise und soweit dies mit dem geltenden Recht vereinbar ist, haben die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung Vorrang vor allen Mitteilungen bzw. Werbeunterlagen, wenn diese Dokumente den Bedingungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung widersprechen bzw. wenn diese Dokumente älter als diese Lizenzvereinbarung sind.

Durch das Akzeptieren der Bedingungen dieser Vereinbarung wird keinerlei Eigentumsrecht an den Programmen oder Produkten, die PANDA bzw. seinen Software-Zulieferern gehören, übertragen.

1.- ERTEILUNG DER LIZENZ: PANDA erteilt hiermit dem Benutzer die beschränkte, einfache und nicht übertragbare Lizenz und das Recht, das Programm während der Vertragslaufzeit unter den hier genannten Vertragsbedingungen zu nutzen.

Testversionen darf der Lizenznehmer nur für den von PANDA angegebenen Zeitraum verwenden. Um diesen Zeitraum zu verlängern, bedarf es der schriftlichen Genehmigung durch PANDA. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ist PANDA in keiner Weise an eine Garantie an die Testversionen für dieses Programms gebunden oder für sie haftbar. Diese Testversionen liegen innerhalb des hier aufgeführten Rahmens ausschließlich „wie besehen“ vor.

Wurden für Abonnement-Versionen die monatlichen oder periodischen Abonnementgebühren nicht bezahlt oder ist der Abonnementzeitraum abgelaufen, verliert der Lizenznehmer die Rechte auf die Serviceleistungen für dieses Programm.

Diese Lizenzvereinbarung erteilt dem Lizenznehmer das Recht, das Programm auf so vielen Servern und/oder Computern zu verwenden wie Lizenzen gekauft wurden.

In Netzwerkumgebungen müssen Lizenzen für die maximale Anzahl von Computern, die an den Server angeschlossen sind bzw. für die maximale Anzahl von darauf zugreifenden Benutzern erworben werden. Die Anzahl der mit dem Server verbundenen Benutzer bzw. Computer darf die im Lizenzzertifikat für dieses Programm angegebene Anzahl an erworbenen Lizenzen nicht übersteigen (sofern bereitgestellt).

Bei nicht an ein Netzwerk angeschlossenen Computern muss für jeden Computer, auf dem der Lizenznehmer das Programm installieren möchte, eine Lizenz erworben werden. Die Zahl der Computer, auf denen das Programm installiert wird, darf die im Lizenzzertifikat für dieses Programm angegebene Anzahl an Lizenzen nicht übersteigen (sofern bereitgestellt).

In beiden o.g. Fällen ist die Lizenz nur für das erworbene Programm gültig, das im Lizenzzertifikat angegeben ist (falls das Programm dieses Zertifikat beinhaltet).

2.- GEISTIGES EIGENTUM: Sowohl dieses Programm als auch die entsprechenden Informationsmaterialien und Dokumentationen sind ausschließliches Eigentum von PANDA und/oder seinen Software-Zulieferern. PANDA bzw. seine Software-Zulieferer besitzen alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte an diesen zur Verfügung gestellten Programmen, Informationsmaterialien und anderen Produkten, die dem Lizenznehmer von PANDA als Teil dieser Vereinbarung übergeben wurden.

PANDA ist mit der Verwendung seiner Programme und Produkte im Rahmen von Vergleichstests einverstanden, sofern diese objektiv sind und im guten Glauben sowie nach anerkannter oder gängiger Branchenpraxis durchgeführt werden. Diese Tests dürfen nur mit den neuesten Versionen der betreffenden Programme und Produkte durchgeführt werden.

3.- SICHERHEITSKOPIE: Die vorliegende Lizenzvereinbarung autorisiert den Benutzer, lediglich eine Sicherheitskopie der Inhalte der CD-ROM bzw. der aus dem Internet heruntergeladenen Dateien anzulegen, und zwar unter der Bedingung, dass diese Kopie alle Hinweise auf die Software-Eigentumsrechte enthält.

4.- ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN UND SERVICELEISTUNGEN: Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass es PANDA erlaubt ist, während der Vertragslaufzeit die Entwicklung des vom Lizenznehmer erworbenen Produktes zugunsten anderer Produkte einzustellen, um die Programme und Produkte von PANDA dem technischen Fortschritt anpassen und entsprechend verbessern zu können. Unter diesen Umständen darf der Lizenznehmer in Übereinstimmung mit den Produktmigrationsgrundsätzen von PANDA ein anderes Programm oder Produkt auswählen. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, diese Grundsätze zu akzeptieren und seinen Computer, falls notwendig, entsprechend anzupassen. Die Migration zu einem neuen Programm oder Produkt kann kostenlos sein. Eine etwaige Kostenpflicht hängt von den Betriebsmitteln ab, die PANDA für Forschung und Entwicklung der neuen Programme und Produkte aufgewendet hat, und vom Umfang, in dem sie voneinander abweichen.

Der Lizenznehmer akzeptiert außerdem, dass PANDA seine Serviceleistungen während der Vertragslaufzeit verändern darf, um sie an den o.g. technischen Fortschritt anzupassen.

Der Lizenznehmer akzeptiert diese Veränderungen und fordert keine wie auch immer geartete Entschädigung. PANDA wird den Lizenznehmer von allen Änderungen in Kenntnis setzen.

Der Lizenznehmer nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei Verlängerungen der Programm-, Produkt- und Serviceverträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Serviceleistungen und Merkmale des Programms zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt verändert worden sein können, so dass er entsprechend den Grundsätzen von PANDA zu einem neuen Programm, einem neuen Produkt oder einer neuen Version wechseln muss.

Wechselt der Lizenznehmer zu einer neuen Version oder zu einem neuen Programm oder Produkt von PANDA, um eine ältere Programm- oder Produktversion von PANDA zu aktualisieren, darf der Lizenznehmer ausschließlich die aktualisierte Version, das aktualisierte Programm oder das aktualisierte Produkt verwenden unter ausschließlicher Anerkennung der für sämtliche Informationsmaterialien, Unterlagen und Spezifikationen für die neue Version, das neue Programm oder das neue Produkt geltenden Bedingungen. In diesen Fällen ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, alle das vorhergehende Produkt betreffenden Materialien zu löschen.

Mit der Anerkennung dieser Lizenzvereinbarung akzeptiert der Lizenznehmer alle derartigen Veränderungen an Serviceleistungen und Programmmerkmalen. Bitte überprüfen Sie alle derartigen Veränderungen, bevor Sie die Lizenzvereinbarung akzeptieren.

5.- DATENERFASSUNGSTECHNOLOGIE: PANDA informiert den Lizenznehmer darüber, dass PANDA in bestimmten Programmen und Produkten möglicherweise mit Hilfe einer Datenerfassungstechnologie technische Informationen (darunter verdächtige Dateien) erfasst, um die Programme und Produkte zu verbessern, um verwandte Dienstleistungen anzubieten und diese an die Wünsche der Kunden anzupassen sowie um die nicht lizenzierte und illegale Verwendung des Programms oder Produkts zu verhindern. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass PANDA diese Informationen als Teil der in Zusammenhang mit dem Programm oder Produkt bereitgestellten Dienstleistungen verwenden darf und dass er möglicherweise Verkaufsinformationen erhält. Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass PANDA Updates und Ergänzungen zum Programm oder Produkt bereitstellen darf, die automatisch auf den Computer des Lizenznehmers heruntergeladen werden.

Des Weiteren erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, PANDA zum Zwecke des Erwerbs und der Verwendung des Programms personenbezogene Daten zugänglich zu machen. PANDA informiert den Lizenznehmer darüber, dass diese personenbezogenen Daten entsprechend dem geltenden Recht und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Der Lizenznehmer kann die Datenschutzbestimmungen unter http://www.pandasecurity.com/enterprise/media/legal-notice/#e10 einsehen.

6. BESCHRÄNKTE GARANTIE UND RECHTSMITTEL: PANDA garantiert neunzig (90) Tage ab Erhalt der Sendung, dass das Programm im Wesentlichen so funktioniert wie in der Dokumentation und in der Hilfe beschrieben und dass es unbeschadet ggf. geltender Verbraucherschutzbestimmungen keine Fabrikations- und Funktionsfehler aufweist. Für diesen Zeitraum, und sofern der Lizenznehmer die Serviceleistungen aktiviert hat, bietet PANDA die folgenden beschränkten Rechtsmittel, die die vollständige Haftbarkeit von PANDA und exklusive Rechtsmittel für den Lizenznehmer darstellen, wenn Fehler am Programm oder Produkt oder an der gedruckten Dokumentation festgestellt werden, die dieser Vereinbarung unterliegen: PANDA veranlasst die Reparatur bzw. den Ersatz von fehlerhaftem Druckmaterial und von defekten optischen Datenträgern, die das Funktionieren des Programms verhindern. Dieses beschränkte Reparatur- und Ersatzrechtsmittel bezieht sich auch auf aus dem Internet heruntergeladene Dateien, falls das Programm auf diesem Wege geliefert wurde. Wenn defekte optische Datenträger oder fehlerhaftes Dokumentationsmaterial repariert oder ersetzt werden müssen, muss der Lizenznehmer diese an PANDA zurückschicken. Eine Reparatur oder ein Ersetzen des Materials ist unmöglich, wenn die ursprünglichen optischen Datenträger und/oder das defekte Dokumentationsmaterial nicht vorher zurückgeschickt wurden. Das Zurückschicken der gedruckten Dokumentation ist nicht erforderlich, wenn das Programm über das Internet geliefert wurde.

7.-HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Garantie deckt nicht verlorenes, gestohlenes oder versehentlich beschädigtes Material ab bzw. Material, das unsachgemäß verwendet bzw. ohne eine schriftliche Genehmigung von PANDA verändert wurde. Ebenso bezieht sich diese Garantie nicht auf durch den Lizenznehmer oder von Dritten verursachte Materialfehler. PANDA ist nicht verantwortlich für Defekte, die am lizenzierten Programm durch externe technische Ausstattung entstehen können.

PANDA kann weder von natürlichen noch von juristischen Personen für Schäden oder Verluste verantwortlich gemacht werden, die angeblich unmittelbar oder mittelbar durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung des Programms oder des Produkts verursacht wurden, insbesondere nicht für Betriebsunterbrechungen, finanzielle Verluste oder entgangenen Gewinn infolge der Verwendung des Programms.

Das Programm wird „wie besehen“ bereitgestellt, und es werden keine Reklamationen aufgrund der Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften akzeptiert, es sei denn es liegen unter Klausel 6 ausdrücklich anderweitige Bestimmungen vor. PANDA garantiert nicht, dass das Programm fehlerfrei ist oder dass es unterbrechungsfrei funktioniert. Der Lizenznehmer weiß und akzeptiert in eigener Verantwortung, dass aufgrund der Veränderungen, die Viren an infizierten Dateien verursachen, im Rahmen der Virenbeseitigung unvorhergesehene Veränderungen an diesen Dateien auftreten können.

Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Nutzung des Programms durch andere. Der Lizenznehmer übernimmt die Verantwortung für Verluste und/oder Schäden und Kosten, die aus der Inkompatibilität zwischen diesem Programm und seinen Updates sowie der Software Dritter entsteht, die der Lizenznehmer auf seinem Computer installiert hat, sowie für alle anderen Probleme, die durch die Interaktion zwischen beiden Programmen entstehen können bzw. für übereinstimmende Code-Strings.

Sofern hier in dieser Lizenzvereinbarung oder an anderer Stelle nicht anderweitig festgelegt, ist PANDA unter keinen Umständen haftbar für Schäden, die die vom Lizenznehmer für das Programm entrichteten Gebühren übersteigen, ungeachtet dessen, ob der Lizenznehmer PANDA von der Möglichkeit solcher Schäden informiert hat.

8.- RISIKOREICHE UMGEBUNGEN: Dieses Programm wurde nicht dafür entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in gefährlichen Umgebungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere (fehlertolerante) Leistung erfordern, wie zum Beispiel Atomkraftwerke, Flugzeugnavigations- und -kommunikationssysteme, Luftraumkontrollsysteme, Waffen- oder Verteidigungssysteme, Lebenserhaltungssysteme oder andere Umgebungen, in denen der Ausfall von Software direkt zum Tode, zu Personenschäden oder schweren Beschädigungen des Eigentums oder der Umwelt führen könnte. PANDA übernimmt insbesondere weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Gewährleistung für die Eignung des Programms für diese Verwendungszwecke.

9.- EXPORTBESCHRÄNKUNGEN: Der Benutzer erkennt an und akzeptiert, dass das Programm und jedwede Programmteile dem US-amerikanischen Export-Gesetz unterliegen. Der Benutzer ist daher an diese Gesetzgebung und andere anwendbare internationale Exportbestimmungen und –beschränkungen gebunden.

Der Benutzer erkennt an und akzeptiert, dass das Programm weder ganz noch teilweise an Länder, Personen oder Organisationen, welche den Beschränkungen der Exportkontrollgesetze der USA oder anderen gültigen internationalen Exportbestimmungen unterliegen, exportiert oder reexportiert werden darf, ohne dass der Benutzer im Besitz der entsprechenden gültigen Ausfuhrlizenzen ist.

Der Benutzer muss PANDA im Falle eines Anspruchs, der durch Nichteinhaltung der Exportbestimmungen durch den Benutzer entsteht, verteidigen, entschädigen und von Haftung freistellen.

10.- ÜBERTRAGUNS- UND KÜNDIGUNGSBESCHRÄNKUNGEN: Der Endverbraucher darf das Programm ohne schriftliche Genehmigung von PANDA weder lizenzieren, noch eine Unterlizenz dafür verteilen, nicht verleihen, durch Leasing oder anderweitig übertragen. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Lizenzvereinbarung muss der Endverbraucher die Verwendung des Programms beenden und alle Kopien zerstören oder an PANDA zurücksenden.

11. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN: Dieses Programm wird als CD und in bestimmten Fällen als Datei per Internet geliefert. Das Programm darf nur auf den/dem eigenen Computer(n) des Lizenznehmers verwendet werden. Es darf weder auf Computern verwendet werden, die nicht Eigentum des Lizenznehmers sind, noch darf es verliehen, vermietet, verpachtet, verschenkt, gestiftet oder an andere übertragen werden.

Der Lizenznehmer darf die durch diesen Lizenzvertrag erworbenen Rechte nicht übertragen. Es ist nicht gestattet, das Programm vollständig oder in Teilen zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu zerlegen.

Der Lizenznehmer darf keine Veränderungen, weder insgesamt oder teilweise, an der Software, dem Service und/oder anderen Dokumentationen oder Materialien durchführen, die diesem Produkt beiliegen.

12. GERICHTSBARKEIT UND GERICHTSSTAND: Die Lizenzvereinbarung unterliegt dem spanischen Recht. Sollten Zweifel oder Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung bzw. der Gültigkeit auftreten, so sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Bilbao zuständig. Beide Parteien erklären ausdrücklich, dass andere Gerichtsbarkeiten nicht zuständig sind.

13. ALLGEMEINES: Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass Mitarbeiter von PANDA ihn/sie aufsuchen, um festzustellen, ob die Bedingungen der vorliegenden Lizenz erfüllt werden.

Der Lizenznehmer weiß und akzeptiert, dass PANDA rechtliche Schritte einleiten kann, wenn sich der Lizenznehmer nicht an diese Lizenzvereinbarung hält. PANDA behält sich das Recht vor, diese Lizenzvereinbarung automatisch fristlos zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung verstößt.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen, wird die betreffende Bestimmung nichtig, ohne die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung zu berühren.

PANDA behält sich ausdrücklich alle weiteren Rechte vor, die eventuell zutreffen und die dem Lizenznehmer hier nicht ausdrücklich übertragen wurden.

 

KLAUSELN ZU KOSTENLOSER SOFTWARE UND DRITTANBIETERSOFTWARE

Zu dieser lizenzierten Software gehören möglicherweise Softwareprogramme, für die der Lizenznehmer eine Lizenz (oder Unterlizenz) für freie Software oder andere Lizenztypen erhält. Die Dokumente, in denen die Lizenzierungsbedingungen beschrieben sind, werden dem Lizenznehmer in den Installationsverzeichnissen der Produkte zugänglich gemacht.

Panda Security, S.L.
Gran Via D. Diego Lopez de Haro 4
48001 Bilbao

Tél. :   +34 94 425 11 00
Fax : + 34 94 424 46 97

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